Wahlen zum Kirchenvorstand / Pfarrgemeinderat am 10. und 11. November 2018

 

„Deine Stimme - deine Kirche“: Das ist das Motto, nach dem am 10./11. November 2018 unser Pfarrgemeinderat (PGR)und unser Kirchenvorstand (KV) neu gewählt werden. Durch Ihre Stimme stärken Sie das ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde und unterstützen alle, die bereit sind, sich in diesen Gremien für eine lebendige und zukunftsorientierte Kirche einzusetzen.

Endgültige Kanditatenliste für den Pfarrgemeinderat

·        Dickebohm-Funke, Inga
·        Dickmann, Joanna
·        Gartner, Brigitte
·        Jansen, Sonja
·        Jansen, Sven
·        Kuhl, Elvira
·        Prütz, Renate
·        Rogowski, Gisela
·        Völker, Torsten
·        Wiggerthale, Doris

Endgültige Kandidatenliste für den Kirchenvorstand

-      Jansen, Marlies
-      Kampen, Jürgen
-      Klaßen, Bernhard
-      Kohnen, Guido
-      Pieper, Bernhard
-      Schlichter, Karl
-      Stolte, Wilfried
-      Thünemann, Adelheid

Wahllokal der katholischen Kirchengemeinde St. Vitus Lathen: Vitushaus

Das Wahllokal ist zu folg. Zeiten geöffnet:

-      Samstag von 16.00 bis 19.00 Uhr
-      Sonntag von 9.30 bis 17.00 Uhr

Wahlberechtigte Gemeindemitglieder

Wahlberechtigt für die Wahl des Pfarrgemeinderates sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Da in der Pfarrgemeinde das Familienwahlrecht eingeführt ist, sind für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat darüber hinaus alle Gemeindemitglieder unter 16 Jahren wahlberechtigt. Das Stimmrecht für diese Gemeindemitglieder wird stellvertretend durch die katholischen Eltern ausgeübt. Sie erhalten für jedes wahlberechtigte Kind unter 16 Jahren einen gesonderten Stimmzettel. Die durch Ankreuzen gekennzeichneten Namen auf diesen Stimmzetteln zählen jeweils als halbe Stimmen

Wahlaufruf von Bischof Franz-Josef Bode und Katharina Abeln, Vorsitzende des Katholikenrates

„Deine Stimme – deine Kirche“, so lautet das Leitwort der Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen am 10. und 11. November 2018.
„Deine Stimme – deine Kirche“. Alle Getauften und Gefirmten sind berufen, sich für ein gelebtes Miteinander in Kirche und Gesellschaft einzusetzen und ihren Glauben verantwortungsvoll zu leben.

Unser Bistum ist geprägt von einer „Kirche der Beteiligung“. Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu beteiligen, Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren; ganz besonders als Kandidatin und Kandidat für die neu zu wählenden Gremien, aber auch als Wählerin und Wähler. Durch Ihre Stimme geben Sie denen Ihr Vertrauen, die bereit sind, im Kirchenvorstand oder Pfarrgemeinderat mitzuwirken. Und Sie machen deutlich, welche Werte und Haltungen Ihnen wichtig sind. „Deine Stimme – deine Kirche“. In unseren aktuellen gesellschaftlichen Debatten und Entwicklungen sind wir alle herausgefordert, für unsere Überzeugungen einzutreten:
für die Achtung und Anerkennung aller Menschen, gleich welcher Religion und Herkunft,
für eine klare Stimme gegen radikale und populistische Strömungen und Äußerungen,
für den Erhalt und den verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung,
für den Schutz des Lebens,
für einen menschenzugewandten Glauben, der heute verstanden wird.

Solches Engagement braucht unsere Gesellschaft und brauchen unsere Gemeinden. Davon lebt Kirche und damit überzeugt Kirche!
„Deine Stimme – deine Kirche“. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Entscheiden Sie mit über die Zukunft der Kirche in Ihrer Pfarrei und über ihre Bedeutung für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Osnabrück, 27. September 2018

+ Franz-Josef Bode
Bischof von Osnabrück

Katharina Abeln
Vorsitzende des Katholikenrates

 

Weitere Informationen zu den Gremien Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

  • Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat nimmt teil an der Leitungsaufgabe der Kirchengemeinde. Er stellt die Weichen für ein lebendiges Gemeindeleben und setzt sich dafür ein, möglichst viele zu beteiligen. Er nimmt gesellschaftliche Veränderungen wahr und entwickelt Ideen, wie die Kirche den Menschen heute nahe sein kann. Er arbeitet eng zusammen mit dem Pastoralteam, dem Kirchenvorstand und dem ehrenamtlichen Gemeindeteam.

Im Pfarrgemeinderat kommen viele Informationen und Interessen aus verschiedenen Gruppierungen und Initiativen zusammen. In allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, wirkt er beratend, koordinierend oder beschließend mit.

Konkret kümmert sich der Pfarrgemeinderat zum Beispiel um

  • lebensnahe seelsorgliche Angebote,
  • wirkungsvolles Engagement für Bedürftige und Notleidende vor Ort und weltweit,
  • zeitgemäße Glaubenskommunikation (Tauf-, Erstkommunion- und Firmkatechese),
  • einladende Begegnungen und Feste (z.B. Pfarrfest),
  • Flüchtlingshilfe
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mithilfe bei wiederkehrenden Anlässen im Kirchenjahr
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Gruppen und Einrichtungen.

 

  • Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher.

Zum Beispiel kümmert sich der Kirchenvorstand um

  • finanzielle Ausgaben,
  • Einstellung von Mitarbeitenden,
  • Vermietung und Verpachtung von kirchlichen Immobilien,
  • Betrieb von Kindertagesstätten
  • und andere Rechtsgeschäfte.
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